1619 - 1643

Jahr Anmerkung Ereignis
1619-1640

Kurfürst GEORG WILHELM Mark Brandenburg / Preußen, v. Hohenzollern

1619 BRANDENBURG / ALT-/NEUSTADT Aufhebung des Rechtes auf freie Ratswahl Besetzung der Ratsstellen nur durch den Kurfürsten
1626 PREUSSEN Kontributionssteuer zum Aufbau eines stehenden Heeres
16.04.1627 MARK BRANDENBURG Edikt zur Einführung der Kreis-Commissarien (Landräte)
1628 LEHNIN

Kurfürstliches Amt, im Besitz von 25 Ortschaften, (

ehem. Klosterbesitz 64 Dörfer)

06.03.1629 MARK BRANDENBURG Restitutionsgesetz, Rückgabe der eingezogenen katholischen Güter durch König FERDINAND III.
1635  

Verlegung der kurfürstlichen Residenz von Berlin nach Königsberg

Schwedengreul im Dreißigjährigen Krieg, chwere Zerstörungen in der Mark Brandenburg und in Sachsen

1627 / 1637-1657

König / Kaiser FERDINAND III. (Ungarn und Böhmen), Deutschland / Römisches Deutsches Reich, v. Habsburg

1638-1643   Rückverlegung der Residenz von Königsberg nach Berlin / Cölln
1640-1688

Kurfürst FRIEDRICH WILHELM DER GROSSE KURFÜRST Mark Brandenburg / Preußen, v. Hohenzollern

1640 KUR-BRANDENBURG /PREUSSEN

Absolutismus als Staatsform

Gründung des Staates durch Kurfürst FRIEDRICH WILHELM PREUSSEN nach dem Grundsatz „Deo et Pupelo“, „Für Gott und das Volk“ (1643 Berlin / Cölln Erste Haupt- und Residenzstadt, 1657 / 1660 Potsdam Zweite Residenzstadt)

ab 1640  

Staatseinkünfte

Regelung der kurfürstlichen Einnahmen aus Domänen (Landgüter, Forsten) unter Mitwirkung von Oberpräsident OTTO v. SCHWERIN

Verbrauchersteuer / Akzise-Recht

indirekte Steuer der Städte auf alle Nahrungsmittel, zum größten Teil vom Bürger an den Stadttoren erbracht,

Schutzzoll für ausländische Waren,

Grundsteuer / Kontribution Bauern zahlen Kontribution und stellen die Hälfte des Heeres

ab 1640-1699 BERLIN / CÖLLN, KÖNIGLICHER HOF

Personengebundene Verwaltung durch BERLINER MÜHLENHOF, KÖNIGLICHER HOF am Mühlendamm,

entrum der gesamten Domänenverwaltung

(ab 1699 Bildung von Behörden)

1641 BERLIN / CÖLLN

Bauordnung, da sich viele Bürger unterstehen,

„[...] auf freien Straßen und oft unter dem Stubenfenster Sau- und Schweineställe [zu] machen, welches ein E{hrbarer] Rath durchaus nicht leiden haben will.“

1641 BRANDENBURG / ALTSTADT

Erlass durch Kurfürst FRIEDRICH WILHELMS

während der Besetzung durch schwedische oder kaiserliche Truppen „jedweder Kontributionsumlage, von Einquartierung fremder und kurfürstlicher Völker und allen Pressuren und Auflagen mit Ausnahme der regelmäßigen staatlichen und städtischen Lasten“,

1643 BERLIN / CÖLLN Erste Haupt- und Residenzstadt Kurfürst FRIEDRICH WILHELMS