1645 - 1660

Jahr Anmerkung Ereignis
1645 MARK BRANDENBURG Bauern-, Gesinde-, Hirten- und Schäferordnung
1647  

Brandenburgisch-Ostindische Handelskompagnie

Gründung durch Admiral ARNOLD GYSSEL van LIERS,

(ab 1675 unter Führung des Kurfürstlichen Schiffahrtsdirektors BENJAMIN RAULE, 1720 Verkauf aller afrikanischen Besitzungen durch König FRIEDRICH WILHELM I.)

24.10.1648 DEUTSCHLAND

Westfälischer Frieden

nach siebenjährigen Verhandlungen Ende des Dreißigjährigen Krieges, Bestätigung des Augsburger Religionsfriedens von 1555, Zulassung des katholischen, lutherischen und calvinistischen Bekenntnisses im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Ende der Oberlehnshoheit des röm.-dt. Kaisers, Zerfall Deutschlands in ca. 370 Einzelstaaten, Fürsten werden zu absoluten Landsherren

nach 1648  

Absolutismus der Landesfürsten,

Einteilung in 3 Stände: 1) Adel, 2) Bürger, 3) Bauern, Staatsämter und Offiziersstellen vorwiegend durch Adel besetzt (steuerfrei), Rechteverlust der Städte, Verwaltung durch vom Landesherren eingesetzte Bürgermeister und Beamte

1649 MARK BRANDENBURG Edikt zum Kartoffelanbau
1653-1654

König FERDINAND IV. Deutschland, v. Habsburg

1655 / 1658-1705

König / Kaiser LEOPOLD I.Böhmen und Ungarn / Römisches Deutsches Reich, v. Habsburg

1656 PREUSSEN / KUR-BRANDENBURG

Vertrag von Königsberg, PREUSSEN von Kaiser FERDINAND III.

als Lehen an brandenburgischen Kurfürst FRIEDRICH WILHELM

1657  

Vertrag von Wehlau

Anerkennung der Herrschaft BRANDENBURGS und der Souveränität PREUSSENS durch POLEN

1657 / 1660 POTSDAM Zweite Residenzstadt Kurfürst FRIEDRICH WILHELMS
1660 PREUSSEN / KUR-BRANDENBURG

Friede zu Oliva

Beendigung der polnischen Lehnsoberhoheit über PREUSSEN,

Polen behält WESTPREUSSEN (bis 1701) (bis 1666 Aufbau eines Stehenden Heeres durch Kurfürst FRIEDRICH WILHELM)

1660 BERLIN / CÖLLN

Brand- und Feuerschutzordnung

(1672, 1678, 1681 Ergänzungen und Verschärfungen)

14.08.1660  

Brunnen- und Gassenordnung

„Gebietenn und befehlen demnach allen und jeden Bürgern und Einwohnern und welche sich sonsten in diesen beiden Residenzstädten – Keinen ausgeschlossen –itzo oder zukünftig finden und darinnen aufhalten werden und sowohl in personalibus als realibus denen Stadt-Magistraten zugehören, hier damit alles Ernstes und bei Vermeidung unserer Ungnade, daß sie diese Brunnen- und Gassen –Ordnung in allen Punkten nachleben.“, „wer die Bäume oder Weinstöcke, so vor den Thüren gepflanzt beschädigen würde, Anderen zum Abscheu mit dem Abhauen der Hand bestraft werden.“, Kurfürst FRIEDRICH WILHELM

(1679 / 1680 Nachtrag zur Gassenordnung: Straßenbeleuchtung durch Licht an jedem 3. Haus,

Wiedereinführung von Nachtwächtern,

Abtrag von Schornsteinen aus Holz und Lehm,

Pflasterung des Gehweges bis zur Straßenmitte,

1684 neue Gassenordnung: Entfernung vorspringender Treppen und Keller an vielbefahrenden Straßen)